Willkommen beim VFReBulletin

Mit dem VFReBulletin können Sie nach aktuellen VFR NOTAM für Deutschland, Österreich und Schweiz suchen, diese NOTAM analog Ihrer geplanten Flugstrecke filtern und als Ergebnisliste ausdrucken und/oder speichern.

Luftfahrzeugführern wird dringend empfohlen, sich über die aktuelle Wettersituation ihres Zielflughafens zu informieren.

Anmerkung: NOTAM-Informationen über rein militärische Flughäfen ohne ständige zivile Mitbenutzung sind nicht Bestandteil des VFReBulletin und müssen im Rahmen eines Flugplatz-bezogenen PIB zusätzlich beim AIS-C angefordert werden.

Es stehen Ihnen je nach Ausstattung Ihres Browser folgende Alternativen zur Verfügung:

Die Version „Classic“ verwendet ausschließlich HTML (kein Javascript). Es wird lediglich ein installierter PDF-Reader vorausgesetzt. Die „Classic“ Version ist der einfachste Weg zu einer streckenbezogenen VFR Beratung.

Hier geht es zum VFReBulletin „Classic“

Die Version „Web 2.0“ setzt einen modernen JavaScript-fähigen Browser voraus. Wenn Sie Firefox ab Version 1.5, den Internet Explorer ab Version 6, Netscape ab Version 8 oder Safari auf dem Mac verwenden, steht Ihnen dieses Angebot zur Verfügung.

Im Unterschied zur „Classic“ Version stehen hier verschiedene interaktive Karten zur Verfügung, die es komfortabel erlauben, NOTAM mit Bezug zur geplanten Strecke einzusehen.

Hier geht es zum VFReBulletin "Web 2.0"

Die „mobile Version“ richtet sich an Benutzer mit einem Handy-Browser oder dem iPhone

Es handelt sich um eine sehr einfache HTML-Version, die schnell lädt und auch auf den kleinen Bildschirmen der Handy-Browser sinnvoll dargestellt wird. Öffnen Sie dazu in Ihrem mobilen Browser den URL http://www.dfs-vfrebulletin.de/m/ (einfach ein kleines "m" für mobil an den "normalen URL angehängt)

Hier geht es zur mobilen Version des VFReBulletin

Für Ihre Flugvorbereitung beachten Sie bitte unbedingt auch die „überregionalen Informationen“, die zusätzlich zu den aktuellen VFR NOTAM gelten, sowie die besonderen „Nutzungsbedingungen“, die Sie mit der Inanspruchnahme des VFReBulletin Dienstes anerkennen.

Hier geht es zu den Nutzungsbedingungen